Nachfolgend finden Sie häufige Fragen und Antworten zur Energieeinsparung.
Sollte ich meine Heizkostenvorauszahlung anpassen?
Ja. Zurzeit wird erwartet, dass die Kosten - auch bei der GWG - für Gas bis zum Winter um mehr als das Dreifache gegenüber dem Vorjahr steigen werden. Da für Häuser mit Zentralheizungsanlage der bisherige besonders günstige langfristige Gasliefervertrag zum 31.12.2022 ausläuft, wird sich eine Preiserhöhung auch für GWG-Mitglieder in etwa diesem Rahmen bewegen. Wir werden alle betroffenen Mitglieder rechtzeitig informieren, sobald der neue Gaspreis feststeht. Aber auch diejenigen Mitglieder, deren Wohnung mit einer Gasetagenheizung beheizt wird und die private Verträge mit Versorgern abgeschlossen haben, müssen sich auf deutliche Preiserhöhungen einstellen. Auch sie sollten ihre Vorauszahlung erhöhen, um bösen Überraschungen bei der Heizkostenabrechnung im kommenden Jahr vorzubeugen.
Was ist eine Heizkurve?
Die Heizkurve beschreibt den Zusammenhang zwischen der Außentemperatur und der sogenannten Vorlauftemperatur in der Heizungsanlage. Das ist die Temperatur, auf die das Heizwasser im Heizkessel erwärmt wird, um die gewünschte Temperatur in den Wohnungen zu erreichen. Je kälter die Außentemperatur ist und je höher die gewünschte Innenraumtemperatur ist, desto mehr Energie wird benötigt. Die möglichst ideale Einstellung der Heizkurve führt zu einem möglichst geringen Energieverbrauch.
Wie warm muss es in meiner Wohnung mindestens sein?
In der Rechtsprechung werden Temperaturen unter 20 °C tagsüber bzw. unter 18 °C in der Nacht üblicherweise als Mangel und auch als Grundlage für eine berechtigte Mietminderung angesehen. Inwieweit dies durch den Gesetzgeber bei einer Gasmangellage geändert wird, ist noch unklar.
Warum bekomme ich monatliche Informationen zum Energieverbrauch?
Wenn fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung installiert wurden, müssen Gebäudeeigentümer den Nutzern monatlich über deren Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser informieren. Das schreibt die Heizkostenverordnung seit Anfang 2022 vor. Diese Informationen helfen, den eigenen Energieverbrauch zu hinterfragen und gegebenenfalls weitere Sparmaßnahmen einzuleiten. Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie einen ungewöhnlich hohen Verbrauch haben.
Was passiert, wenn ich nicht heize?
Wer nicht heizt, dessen Wohnung ist nicht nur kalt, sondern es besteht auch die Gefahr von Schimmelpilzbildung. Das ist dann nicht nur ein Problem für die eigene Gesundheit. Es führt auch zu Schäden an der Gebäudesubstanz, deren Behebung viel Geld kosten kann, wofür im Zweifel auch Sie als Verursacher finanziell beteiligt werden können. Auch wer nicht heizt, bekommt in jedem Fall eine Heizkostenabrechnung, denn die Heizkosten werden zwar zu 70 % nach Verbrauch abgerechnet, aber eben auch zu 30 % nach der Wohnfläche.