Am 19.11.2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz mit Regelungen zur sogenannten Dezemberhilfe in Kraft getreten.

Durch das Gesetz sollen Haushaltskunden mit einer einmaligen Soforthilfe entlastet werden.

  1. Mieter, welche direkte Verträge mit ihren Gasversorgern haben (zum Beispiel bei Gasthermen), bekommen eine einmalige Gutschrift direkt durch ihren Gasversorger. Die Genossenschaft ist hier nicht Vertragspartner und nicht in die Abwicklung eingebunden.
  2. Bei Mietern, deren Wohnungen dagegen über eine Gaszentralheizung versorgt wird, gilt eine andere gesetzliche Regelung. Hier ist die Genossenschaft Vertragspartner des Gasversorgers und erhält von dem Gasversorger im Dezember eine Gutschrift. Die erhaltene Gutschrift hat die Genossenschaft dann vollständig mit der nächsten Heizkostenabrechnung anteilig an die Mieter weiterzugeben, d.h. dass Mieter zunächst im Dezember die normale Heizkostenvorauszahlung leisten müssen und erst später bei der Abrechnung von der Hilfe profitieren

Hiervon gibt es gemäß § 5 Abs. 4 des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetzes zwei Ausnahmen

Von der Pflicht der Vorauszahlung von Betriebs- bzw. Heizkosten für den Monat Dezember 2022 sind befreit:

  • Mieter, deren Vorauszahlungen für Heizkosten aufgrund der steigenden Kosten für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme in den letzten neun Monaten vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erhöht wurden,   einmalig in Höhe des Erhöhungsbetrages und
  • Mieter, für die in diesem Zeitraum eine Vorauszahlung von Betriebs- bzw. Heizkosten für leitungsgebundenes Erdgas erstmalig vereinbart wurde, in Höhe des Betrags von 25% seiner   Betriebskostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022.

Wenn Sie sich auf diese Ausnahmeregelung berufen, beachten Sie bitte, dass sich ein eventueller Nachzahlungsbetrag bei der Heizkostenabrechnung entsprechend erhöht. Sofern von Mietern keine entsprechenden Ausnahmen geltend gemacht werden, werden wir den Entlastungsbetrag entsprechend der üblichen Vorgehensweise mit der nächsten Heizkostenabrechnung verrechnen.

Alles zur Dezemberhilfe für Gas und Wärme finden Sie im nachfolgenden Informationsblatt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:

 

 

GWG-Hotline rund um das Thema Energie: 02131.5996-87

(Aufgrund eines hohen Anrufaufkommens kann es zu Wartezeiten an der Hotline kommen.)