Am 19.11.2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz mit Regelungen zur sogenannten Dezemberhilfe in Kraft getreten.

Mit dem Gesetz übernimmt der Bund die Kosten für den Dezember-Abschlag für Gas und Fernwärme, um den Zeitraum bis zur Wirksamkeit der Gaspreisbremse zu überbrücken.

Soweit die WEG durch den Versorger eine entsprechende Entlastung erhält, werden wir diese mit der Jahresrechnung für die laufende Abrechnungsperiode 2022 an die einzelnen Eigentümer weitergeben. Der Betrag wird in der Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten.