BETRIEBSKOSTEN –
HÄUFIGE FRAGEN
Die Abrechnung der Wasserkosten erfolgt nach Wohnfläche, da die genaue Anzahl der in jeder Wohnung lebenden Personen oft nicht bekannt ist und sich immer wieder ändern kann. Auch kann von der Anzahl der in einer Wohnung lebenden Personen nicht auf das Verbrauchsverhalten geschlossen werden.
Eine genaue Abrechnung wird nur durch Wasserzähler in jeder Wohnung ermöglicht. Diese sind in vielen unserer Häuser allerdings nicht vorhanden, weil der nachträgliche Einbau sowie die Miete und das Ablesen der Zähler mit erheblichen Kosten verbunden sind. In den meisten Fällen würde sich eine Ersparnis durch einen geringeren Verbrauch deshalb finanziell nicht lohnen.
Informationen zum Neusser Trinkwasser finden Sie im Internet unter https://www.stadtwerke-neuss.de/energie-wasser/wasser#1
Informationen zum Trinkwasser für unsere Mitglieder am Nehringskamp und in Kaarst finden Sie im Internet unter https://www.kw-gv.de/wasser
Der bestimmungsgemäße Gebrauch der Trinkwasseranlage ist durch das regelmäßige Nutzen des Warm- und Kaltwassers an allen Zapfstellen zu gewährleisten. Spätestens alle 72 Stunden sollte das Wasser in den Leitungen ausgetauscht werden. Damit wird einem Legionellenbefall vorgebeugt.
Sobald ein Bauantrag genehmigt ist, wird die GWG vom Finanzamt aufgefordert, eine neue steuerliche Bewertung des Hauses durchführen zu lassen. Die Folge ist eine Grundsteuererhöhung, die rückwirkend nachbelastet werden kann.
Für die Abrechnung der Müllgebühren nach der Wohnfläche sprechen im Wesentlichen dieselben Gründe wie im Falle der Wassergebühren (s.o.).
In einigen Wohnanlagen führt die Firma Musterknaben ein Abfallmanagement mit dem Ziel durch, die Standorte von Müllplätzen zu reinigen, Füllstände zu überprüfen, Fehlbefüllungen zu korrigieren, Fremdablagerungen zu beseitigen, und das Volumen der Mülltonnen dem tatsächlichen Bedarf anzupassen. Damit wird gewährleistet, dass nicht unnötig viel Mülltonnenvolumen bezahlt werden muss.
Die Gartenpflegekosten sind abhängig von der Größe der zu pflegenden Flächen. Die Pflege beinhaltet das Rasenmähen, den Rückschnitt von Hecken und Sträuchern sowie die Unkrautbeseitigung.
Um Betriebskosten zu sparen, obliegt die Wartung des Rauchwarnmelders jedem Mieter selber. Hinweise zur Wartung finden Sie im Flyer "Rauchwarnmelder" im Downloadbereich.
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Ihre Fragen zu Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung beantworten Ihnen unsere Mitarbeiter gerne.
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