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WER IST FÜR DEN WINTERDIENST
VERANTWORTLICH?

Für die Sauberhaltung von Gehwegen und Garagenhöfen ist nach gültiger Rechtsprechung die gesamte Hausgemeinschaft, also jeder Mieter im Haus, gleichermaßen verantwortlich.

Das gilt für die Reinigung der Bürgersteige vom Schnee genauso wie für die Beseitigung etwa von nassem Laub, denn auch hier besteht Rutschgefahr für Fußgänger und Radfahrer. Achtung: Wer seiner Räumpflicht nicht nachkommt, macht sich sogar strafbar, weil er fahrlässig mögliche Unfälle in Kauf nimmt. Alle Bewohner eines Hauses müssen daher untereinander vereinbaren, wer an welchen Tagen zuständig für die Räumung der Wege ist.

Ist jemand krank oder wegen altersbedingter Gebrechen nicht zum Schneeschaufeln in der Lage, ist Nachbarschaftshilfe gefragt. Wenn sich alle gegenseitig unterstützen, wird vieles einfacher. Bei Bedarf sind unsere Wohnungsverwalter gerne auch bereit, einen Reinigungsplan für Ihre Hausgemeinschaft aufzustellen. Als Hauseigentümerin ist die GWG berechtigt, im Einzelfall auch externe Firmen mit dem Winterdienst zu beauftragen.

WANN UND WIE MUSS GERÄUMT WERDEN?

In Neuss müssen Gehwege und Garagenhöfe in einer Breite von 1,25 m von Schnee freigehalten werden, um einen ungefährdeten Fußgängerverkehr zu gewährleisten. Bei Glätte sind die Gehwege mit Sand oder Granulat (kein Salz!) zu bestreuen. Die Räumpflicht beginnt wochentags um 7.00h, an Sonn- und Feiertagen um 9.00h, und sie endet um 20.00h. Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind in diesem Zeitraum direkt nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen.

HABEN SIE FRAGEN?

Ihr Wohnungsverwalter oder Hauswart hilft Ihnen gerne weiter.