Eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen kann man nur beziehen, wenn man über eine entsprechende Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) verfügt. Dieser kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | mögl. Jahres- bruttoeinkommen* | Maximale Wohnungsgröße |
---|---|---|---|
1 Erwachsener | 20.420 Euro | 31.939 Euro | 1 Wohnraum oder 50 m² |
2 Erwachsene | 24.600 Euro | 44.332 Euro | 2 Wohnräume oder 65 m² |
2 Erwachsene, 1 Kind |
31.000 Euro | 47.969 Euro | 3 Wohnräume oder 80 m² |
2 Erwachsene, 2 Kinder |
37.400 Euro | 57.666 Euro | 4 Wohnräume oder 95 m² |
2 Erwachsene, 3 Kinder |
43.800 Euro | 67.363 Euro | 5 Wohnräume oder 110 m² |
*Angaben beispielhaft. Bitte lassen Sie sich individuell von der Stadtverwaltung beraten.
Stand: Januar 2023
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie hier:
Stadt Neuss
50 Sozialamt, Wohnungsaufsicht / WBS
Promenadenstr. 43-45, 41460 Neuss
Telefon 02131 90-6408, -6410, -6413 und -6430
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Öffnungszeiten:
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Bearbeitungszeitraum:
Nach Vorlage aller Unterlagen ist in der Regel mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis fünf Werktagen zu rechnen.
Gebühren:
Die Kosten für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines können bis zu 20,00 € betragen.
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