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VORAUS­SETZUNGEN FÜR EINEN WOHN­BE­RECHTIGUNGS­SCHEIN

Eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen kann man nur beziehen, wenn man über eine entsprechende Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) verfügt. Dieser kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Haushaltsgröße (1 Person) , Einkommensgrenze (23.540 Euro)
    Maximale Wohnungsgröße: 50m²
  • Haushaltsgröße (2 Personen) , Einkommensgrenze (28.350 Euro)
    Maximale Wohnungsgröße: 2 Wohnräume oder 65m²
  • Jede weitere Person zusätzlich 6.530 Euro                                                                                  
    zusätzlich 15 m² oder 1 Zimmer
  • Für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 - 5 des Einkommenssteuergesetzes weitere 860 Euro

Stand: Januar 2025

ANTRAGSFORMULARE UND WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE HIER:

Stadt Neuss
50 Sozialamt, Wohnungsaufsicht / WBS
Promenadenstr. 43-45, 41460 Neuss
Telefon  02131 90-6408, -6410, -6413 und -6430
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

ÖFFNUNGSZEITEN:

Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

BEARBEITUNGSZEITRAUM:

Nach Vorlage aller Unterlagen ist in der Regel mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis fünf Werktagen zu rechnen.

GEBÜHREN:

Die Kosten für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines können bis zu 20,00 € betragen.

IHRE ANSPRECHPARTNERINNEN

MEDYA HERNÁNDEZ-LÓPEZ


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stv. Leiterin Service-Center · Abteilung CRM
PETRA MYLORD


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PIA SCHNEIDER


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