Eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen kann man nur beziehen, wenn man über eine entsprechende Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) verfügt. Dieser kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.

HaushaltsgrößeEinkommensgrenzemögl. Jahres-
bruttoeinkommen*
Maximale Wohnungsgröße
1 Erwachsener 20.420 Euro 31.939 Euro 1 Wohnraum oder 50 m²
2 Erwachsene 24.600 Euro 44.332 Euro 2 Wohnräume oder 65 m²
2 Erwachsene,
1 Kind
31.000 Euro 47.969 Euro 3 Wohnräume oder 80 m²
2 Erwachsene,
2 Kinder
37.400 Euro 57.666 Euro 4 Wohnräume oder 95 m²
2 Erwachsene,
3 Kinder
43.800 Euro 67.363 Euro 5 Wohnräume oder 110 m²
       

 *Angaben beispielhaft. Bitte lassen Sie sich individuell von der Stadtverwaltung beraten.

Stand: Januar 2023

 

Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie hier:

Stadt Neuss
50 Sozialamt, Wohnungsaufsicht / WBS
Promenadenstr. 43-45, 41460 Neuss
Telefon  02131 90-6408, -6410, -6413 und -6430
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr

 

Bearbeitungszeitraum:

Nach Vorlage aller Unterlagen ist in der Regel mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis fünf Werktagen zu rechnen.

 

Gebühren:

Die Kosten für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines können bis zu 20,00 € betragen.

 

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