VORAUSSETZUNGEN FÜR EINEN WOHNBERECHTIGUNGSSCHEIN
Eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen kann man nur beziehen, wenn man über eine entsprechende Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) verfügt. Dieser kann erteilt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind.
- Haushaltsgröße (1 Person) , Einkommensgrenze (23.540 Euro)
Maximale Wohnungsgröße: 50m² - Haushaltsgröße (2 Personen) , Einkommensgrenze (28.350 Euro)
Maximale Wohnungsgröße: 2 Wohnräume oder 65m² - Jede weitere Person zusätzlich 6.530 Euro
zusätzlich 15 m² oder 1 Zimmer - Für jedes Kind im Sinne des § 32 Abs. 1 - 5 des Einkommenssteuergesetzes weitere 860 Euro
Stand: Januar 2025
ANTRAGSFORMULARE UND WEITERE INFORMATIONEN ERHALTEN SIE HIER:
Stadt Neuss
50 Sozialamt, Wohnungsaufsicht / WBS
Promenadenstr. 43-45, 41460 Neuss
Telefon 02131 90-6408, -6410, -6413 und -6430
ÖFFNUNGSZEITEN:
Montag bis Mittwoch 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr
BEARBEITUNGSZEITRAUM:
Nach Vorlage aller Unterlagen ist in der Regel mit einer Bearbeitungsdauer von drei bis fünf Werktagen zu rechnen.
GEBÜHREN:
Die Kosten für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines können bis zu 20,00 € betragen.
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MEDYA HERNÁNDEZ-LÓPEZ
stv. Leiterin Service-Center · Abteilung CRM


