Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Es ist ein auf den Einzelfall abzustellendes Instrument zur sozialen Absicherung des Wohnens. Bitte lassen Sie sich individuell von der Stadtverwaltung beraten. Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und in der Regel für die Dauer von einem Jahr gewährt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen.
Voraussetzungen
Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von
- der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder,
- der Höhe des Haushaltseinkommens,
- der Höhe der zuschussfähigen Miete.
Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
Die Stadt Neuss berät sie gerne über die zur Antragstellung benötigten Unterlagen. Diese finden Sie auch auf der Internetseite https://serviceportal-neuss.de. Zum Antrag auf Wohngeld benötigen Sie darüber hinaus eine Vermieterbescheinigung sowie Ihren Mietvertrag. Die Vermieterbescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus. Sprechen Sie uns an unserem Service-Center einfach an.
Antragsformulare und Benötigte Unterlagen zur Antragstellung
Sozialamt, Sachgebiet Wohngeld
Frau Dreßel
Promenadenstraße 43-45 · 41460 Neuss
Telefon 02131.90-6416
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öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag von 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 bis 12.30 Uhr
bearbeitungszeitraum
Nach Vorlage aller Unterlagen ist in der Regel mit einer Bearbeitungsdauer von sechs Wochen zu rechnen.
gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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