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WOHNGELD

Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zur Miete. Es ist ein auf den Einzelfall abzustellendes Instrument zur sozialen Absicherung des Wohnens. Bitte lassen Sie sich individuell von der Stadtverwaltung beraten. Das Wohngeld wird nur auf Antrag geleistet und in der Regel für die Dauer von einem Jahr gewährt. Für eine Weitergewährung ist rechtzeitig ein neuer Antrag zu stellen.

VORAUSSETZUNGEN

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten, hängt ab von

  • der Zahl der zu Ihrem Haushalt rechnenden Haushaltsmitglieder,
  • der Höhe des Haushaltseinkommens,
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete.

BENÖTIGTE UNTERLAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG

Die Städte Neuss und Kaarst beraten Sie gerne über die zur Antragstellung benötigten Unterlagen. Diese finden Sie auch online auf den Websites der Stadtverwaltungen (siehe unten). Zum Antrag auf Wohngeld benötigen Sie darüber hinaus eine Vermieterbescheinigung sowie Ihren Mietvertrag. Die Vermieterbescheinigung stellen wir Ihnen gerne aus. Sprechen Sie uns an unserem Service-Center einfach an.

ANTRAGSFORMULARE UND BENÖTIGTE UNTERLAGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG

NEUSS

Stadtverwaltung Neuss, Sachgebiet Wohngeld
Frau Dreßel
Promenadenstraße 43-45 · 41460 Neuss · Eingang 8
Telefon  02131.90-6416
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Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr
Donnerstag von 13 bis 18 Uhr
Freitag von 8 bis 12.30 Uhr

https://servieceportal-neuss.de

KAARST

Stadtverwaltung Kaarst, Sachgebiet Wohngeld
Frau Böse
Am Neumarkt 2 · 41564 Kaarst · Raum 12
Telefon  02131.987-221
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Montag bis Freitag von 8.30 bis 12 Uhr
Donnerstag von 14 bis 18 Uhr

https://www.kaarst.de

GEBÜHREN

Es fallen keine Gebühren an.