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Aktuelle Meldungen

Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Günstig versichert. Vorteile für GWG-Mitglieder.

"Unverhofft kommt oft“, „Vorsicht ist besser als Nachsicht“, „Hinterher ist man immer schlauer“. Diese Sprüche kennen wir alle, trotzdem sorgen viele nicht vor. Hartnäckig hält sich die Vermutung, dass bei einem Schaden in der Wohnung der Vermieter für die Kosten aufkommt. Das ist falsch! Schäden am eigenen Hausrat müssen Bewohner/innen selbst bezahlen. Es sei denn, sie haben eine Hausratversicherung. Die kostet wie eine Haftpflichtversicherung nur wenige Euro im Jahr. 

Es gibt unzählige Ursachen, die Schäden am eigenen Hausrat verursachen können. Mal sind sie selbstverschuldet, mal fremdverschuldet und manchmal ist es unglücklicher Zufall, zum Beispiel ein geplatzter Waschmaschinenschlauch oder ein Rohrbruch. Beides lässt sich kaum vermeiden, und niemand weiß, wann und wo so etwas passiert. Aber wenn, dann kann es unangenehm werden. Der Ärger, den solche Vorfälle mit sich bringen, beläuft sich im Falle eines Rohrbruchs nicht nur auf die Reparatur des Rohrs und die Sanierung der Wand, sondern auch auf Vieles mehr. Während die Schäden an der Wohnung selbst der/die Vermieter/in übernimmt, ist der Ersatz für alles andere Sache der Bewohner/innen: Möbel, Matratzen, Kleidung, Elektrogeräte, Bilder, Unterlagen, Bücher, Medien, alles kann hinüber sein. Und dann stellt sich die Frage: Wer zahlt das? 

Finanziell abgesichert

Antwort: Die Hausratversicherung der Mieter/innen. Wurde eine solche nicht abgeschlossen, gibt es ein Problem: Der oder die Mieter/in muss den gesamten geschädigten Hausrat selbst ersetzen. Das kann schnell in die Tausende gehen. Mit einer Hausratversicherung sind Schäden abgesichert, die durch die häufigsten Ursachen – Wasser, Feuer, Einbruchdiebsahl – und andere Ereignisse entstehen. Günstig absichern lässt sich dabei auch die eigene „grobe Fahrlässigkeit“. Das bedeutet nichts anderes, als dass man unachtsam gehandelt und dadurch einen Schaden verursacht hat. Sowas passiert. Und da sind wir auch schon beim nächsten Punkt: der Haftpflichtversicherung. Wer Personen oder Gegenstände beschädigt, muss dafür aufkommen. Entsprechend ist es auch Sache der Mieter/innen, selbstverursachte Schäden an der eigenen Wohnung zu begleichen, entweder über die Haftpflichtversicherung oder eben aus der eigenen Tasche. Und das betrifft nicht nur den Bereich „in“ der Wohnung. Ein Beispiel: Es liegen Blätter auf dem Gehweg vor dem Haus und weil es geregnet hat, ist jemand darauf ausgerutscht, ein/e Fußgänger/in oder ein Kind mit dem Rad, und hat sich verletzt. Beim Hinfallen wurde ein parkendes Auto zerkratzt, das Rad ist kaputt. Das alles kann teuer werden. Im besten Fall regelt das die Haftpflichtversicherung, im schlechten Fall zahlt der/die Mieter/in, der/die den Gehweg nicht sauber gehalten hat. Gleiches gilt bei Schnee und Glätte im Winter. 

Vorteile für GWG-Mitglieder

Daher unser Anliegen an alle Mitglieder: Schließen Sie eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung ab. Wir haben dazu extra mit dem GWG Servicepartner Remy & Nauen, Versicherungsmakler auf der Münsterstraße 4, gesprochen. Alle Mitglieder der GWG bekommen dort exklusiv vergünstigte Sonderkonditionen.

Mit den unten aufgeführten Online-Rechnern können Sie die Leistungen der Versicherungen auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und sich Ihr persönliches Angebot für eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung erstellen lassen oder auch Ihren Antrag stellen. 

Hausratversicherung: https://www.haftpflichtkasse.de/extranet/HRV/index?spId=5&ref=7117471086

Privathaftpflicht: https://www.haftpflichtkasse.de/extranet/PHV/index?spId=1&ref=7117471086

Haben Sie Beratungsbedarf ? Dann steht Ihnen gerne Herr Christopher Kempkes (Prokurist / Leiter Privatkunden) unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder Telefon 02131 66466-17 zur Verfügung.

Sorgen Sie vor, dann erleben Sie im Schadensfall kein finanzielles Unglück.

 

 

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Wir feiern Jubiläum - 125 Jahre GWG

Am 5. Juli können wir uns alle zum Geburtstag gratulieren, dann wird unsere Genossenschaft 125 Jahre alt. Auch, wenn sie im Jahre 1901 noch nicht ihren heutigen Namen trug.

Die Chronik, die unser früheres Aufsichtsrats- und Vorstandsmitglied Dr. Dieter Weißenborn anlässlich des 100sten Geburtstages der GWG verfasst hat, beginnt nämlich mit folgenden Sätzen: „Das 20. Jahrhundert war gerade ein Jahr alt, als die Genossenschaft aus der Taufe gehoben wurde und den Namen „Neusser Arbeiterwohnungsgenossenschaft e.G.m.b.H.“ erhielt.“

Zwangsfusion im Krieg

Erst am 28. August 1942 wurde nach Umfirmierung die „Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft e.G.m.b.H.“ in das Genossenschaftsregister eingetragen. Dies geschah, nachdem die Arbeiterwohnungs-genossenschaft aufgrund eines sogenannten Führererlasses mit drei weiteren Neusser Genossenschaften zwangsfusioniert worden war. So sollte Personal eingespart werden, welches dann nach dem Krieg in den besetzten Gebieten hätte arbeiten sollen. Die drei weiteren Genossenschaften waren die „Ansiedlungsgenossenschaft für Kriegsbeschädigte e.G.m.b.H.“, der „Neusser Spar- und Bauverein e.G.m.b.H Neuss am Rhein 1900“ und die „Neusser Wohnungsgenossenschaft für Beamte und Privatangestellte e.G.m.b.H.“. Zusammen besaßen die vier Unternehmen damals 575 Häuser mit 1.903 Wohnungen. 

Wachstum und Wandel

Seither hat sich die GWG in wechselvollen Zeiten um gutes, sicheres und bezahlbares Wohnen für ihre Mitglieder gekümmert. Auf den Wiederaufbau nach dem Krieg - 156 Häuser waren völlig zerstört, 83 unbewohnbar – folgten zusätzliche Neubauprojekte, ab den 80er Jahren dann große Modernisierungs-maßnahmen, viel beachtet etwa im heute denkmalgeschützten Kolpingviertel. Seit 2013 ist die GWG auch in Kaarst aktiv, und heute liegt ein besonderer Fokus darauf, den Wohnungsbestand von mittlerweile 3.753 Wohnungen bis 2040 klimaneutral bewirtschaften zu können. 

Gemeinschaft

Was sich in all den Jahren nicht geändert hat: Die Genossenschaft gehört ihren Mitgliedern, und sie ist eine lebendige Gemeinschaft mit vielen aktiven Nachbarschaften. Im Fokus standen immer und stehen auch heute die Menschen, die unsere Genossenschaft ausmachen. Mitglieder und ihre Angehörigen, Mitarbeitende, und auch die für uns tätigen Handwerker aus der Region. Und so wollen wir auch unser Jubiläumsjahr mit Dankbarkeit und Freude vor allem in diesem nahezu familiären Rahmen feiern: Mit schönen Nachbarschaftsfesten in unseren Vierteln, einem Festakt mit unseren Vertreterinnen und Vertretern sowie geladenen Gästen im Zeughaus, und mit einigen kleinen Aktionen, die wir noch nicht verraten. Lassen Sie sich überraschen.

 

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Verzögerung bei der Zustellung von Heizkostenabrechnungen

Bedingt durch eine IT-Umstellung kommt es bedauerlicherweise aktuell zu Verzögerungen bei den Heizkostenabrechnungen.

Nachdem die technischen Voraussetzungen zwischenzeitlich geschaffen werden konnten, sind wir nun bestrebt, den zeitlichen Rückstand wieder abzubauen.

Selbstverständlich werden alle noch offenen Heizkostenabrechnungen innerhalb der gesetzlichen Frist, also spätestens vor Ablauf von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraumes zugestellt. 

Die Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2025 werden voraussichtlich im August 2026 zugestellt. Auch hier ist die Umstellung des IT-Systems die wesentliche Ursache für die längere Bearbeitungsdauer. Ab 2027 ist wieder eine zeitigere Zustellung der Betriebskostenabrechnung vorgesehen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Mitgliedercafés: Das ist neu!

In unserer Genossenschaft gibt es vielfältige Möglichkeiten, mit seinen Nachbarn und anderen Mitgliedern in Kontakt zu kommen. Weil es eben für viele von uns schöner ist, wenn man seine Nachbarn kennt, anstatt einfach anonym neben ihnen zu wohnen. Und weil sich in einer Gemeinschaft niemand einsam fühlen sollte.

Anders als bisher gibt es seit Anfang des Jahres nicht mehr jeden ersten Donnerstag im Monat einen Kaffeeklatsch in der Römerstube. Stattdessen bieten nun unsere Teams aus Hauswartservice und Wohnungsverwaltung regelmäßig gesellige Nachmittagstreffs an.

Die genauen Termine finden Sie immer im Aktionsplaner auf der rechten Innenseite des Quadratmeters sowie im Internet unter gwg-neuss.de/mitglieder/aktivitäten.

https://www.gwg-neuss.de/mitglieder/aktivitaeten/veranstaltungen-und-termine

Eingeladen sind alle, die gerne mit ihren Nachbarn und anderen Mitgliedern zwei schöne Stunden verbringen wollen. Auch, wer sich in lockerer Atmosphäre mit seinen Gesprächspartnern aus der GWG-Verwaltung austauschen möchte, ist herzlich willkommen. Schauen auch Sie gerne einmal vorbei, und bringen sie Ihre Nachbarn direkt mit. 

Über diese Termine hinaus werden unsere Mitarbeiterinnen des Service-Centers auch weiterhin gerne die beliebten jahreszeitlichen Advents-, Karnevals-, und Ostercafés für Sie veranstalten, sowie Familienausflüge und den gemeinsamen Start beim Neusser Sommernachtslauf organisieren. Sofern jeweils eine Anmeldung erforderlich ist oder ein Kostenbeitrag anfällt, weisen wir bei der Terminankündigung darauf hin. 

Besonders schön ist es, wenn Nachbarinnen und Nachbarn zusammen feiern, oder wenn Gleichgesinnte sich für gemeinsame Aktivitäten zusammenfinden. Bringen Sie gerne Ihre eigenen Ideen ein und sprechen Sie uns an: Gerne unterstützen wir Sie bei der Organisation eines Straßenfestes oder stellen Ihnen einen Gemeinschaftsraum der GWG für Ihre nachbarschaftlichen Aktivitäten zur Verfügung.

TERMINE

Termine Bezirk 1 - Cengiz Cetin / Philip Krawietz

Termine Bezirk 2 - Hans Schmitz / Andrea Kolodziej

Termine Bezirk 3 - Sarah Wermuth / Holger Cielas

Termine Bezirk 4 - Benjamin Hilgers / Frederic Knopf

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Wartung und Reparatur der Gas-Etagen-Heizungen

Nach vielen Jahren haben wir zum 01.01.2026 einen neuen Partner für die Wartung und Reparatur der Gas-Einzelthermen gewonnen.

Wenn Sie sich im Rahmen der Mieterselbstbeauftragung bislang an die Firma Reinsch GmbH ge-
wandt haben, so ist Ihr künftiger Ansprechpartner ab dem Jahreswechsel die Firma Roland Püllen GmbH.

Roland Püllen GmbH
Telefon: 02132.971212
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Zur Wartung und Reparatur von weiteren Heizungsanlagen (Gas-Zentralheizungen, Pellet-Anlagen und Wärmepumpen) wählen Sie bitte Ihren richtigen Ansprechpartner entsprechend der Zuordnung in der nachfolgenden Objektliste:

Download Notdienst Heizung

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Hausordnung und Informationen zur Mitgliedschaft jetzt mehrsprachig verfügbar

Die GWG hat ihre Hausordnung und die Informationen zur Mitgliedschaft in mehreren Sprachen übersetzen lassen.

Zukünftig ist die Hausordnung auf unserer Internetseite unter https://www.gwg-neuss.de/mitglieder/wohnwissen-a-z/hausordnung in den Sprachen Arabisch, Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Portugiesisch, Russisch, Spanisch und Türkisch hinterlegt. Die Informationen zur Mitgliedschaft bei der GWG finden Sie ebenfalls in den genannten neun Sprachen unter https://www.gwg-neuss.de/wohnen/mitgliedschaft

Informationen zur Mülltrennung wurden ebenfalls in mehreren Sprachen übersetzt und sind unter https://www.gwg-neuss.de/mitglieder/wohnwissen-a-z/muelltrennung zu finden. 

Ebenso finden Sie alle o.g.  Unterlagen in unserem Downloadbereich (https://www.gwg-neuss.de/downloads) unter Internationale Informationen. 

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Balkonkraftwerke

Sie haben im Zuge des Klimawandels und unter Berücksichtigung der Thematik Energieeinsparung Interesse an einem Balkonkraftwerk?

    Wir haben für Sie die wichtigsten Punkt zur Anschaffung eines Balkonkraftwerkes zusammengestellt. 

    Für die Montage am Gebäude gibt es technische Mindestanforderungen: 

    • Es muss eine Außensteckdose am geplanten Aufstellort vorhanden sein
    • Das Stromnetz muss durch einen zugelassenen Elektriker geprüft werden. Wir empfehlen die Firma Elektrotechnik Kleinofen, Telefon 02131-125730

    Weitere Genehmigungsvoraussetzungen sind: 

    • Befestigung des Balkonkraftwerkes muss ohne Beschädigung möglich sein (vom Balkongeländer entkoppelt)
    • Die Installation der Module, am Geländer des Balkons, erfolgt zwingend senkrecht
    • Ausreichender Nachweis eines Versicherungsschutzes (Haftpflicht)
    • Fachmännische ggf. notwendige bedarfsgerechte Umrüstung und Montage der Elektroinstallation
    • vollständiger Rückbau der Anlage bei Auszug sowie Beseitigung von ggf. entstandenen Schäden am Eigentum der GWG

    Mit folgenden Kosten ist zu kalkulieren: 

    • Prüfung des Stromnetzes durch einen Elektriker ca. 200 €
    • Installation der Anlage durch einen Elektriker ca. 650 €
    • Balkonkraftwerk gemäß verschiedener Angebote 500 € - 600 €
    • Befestigung (inkl. Befestigungskrallen, etc.) ca. 100 €

    Das Balkonkraftwerk kostet Sie also ca. 1.550 € für die Erstellung und Inbetriebnahme. Bei den momentanen Strompreisen kann von einer Amortisation in ungefähr 6-7 Jahren ausgegangen werden. 

    Bei Fragen zum Balkonkraftwerk wenden Sie sich bitte an Ihren Ansprechpartner Herrn Daniel Lüthje, unter der E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

     

    Ihr Ansprechpartner

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    Notdienst

    Schaden melden