Hausrat- und Haftpflichtversicherung
Günstig versichert. Vorteile für GWG-Mitglieder.
"Unverhofft kommt oft“, „Vorsicht ist besser als Nachsicht“, „Hinterher ist man immer schlauer“. Diese Sprüche kennen wir alle, trotzdem sorgen viele nicht vor. Hartnäckig hält sich die Vermutung, dass bei einem Schaden in der Wohnung der Vermieter für die Kosten aufkommt. Das ist falsch! Schäden am eigenen Hausrat müssen Bewohner/innen selbst bezahlen. Es sei denn, sie haben eine Hausratversicherung. Die kostet wie eine Haftpflichtversicherung nur wenige Euro im Jahr.
Es gibt unzählige Ursachen, die Schäden am eigenen Hausrat verursachen können. Mal sind sie selbstverschuldet, mal fremdverschuldet und manchmal ist es unglücklicher Zufall, zum Beispiel ein geplatzter Waschmaschinenschlauch oder ein Rohrbruch. Beides lässt sich kaum vermeiden, und niemand weiß, wann und wo so etwas passiert. Aber wenn, dann kann es unangenehm werden. Der Ärger, den solche Vorfälle mit sich bringen, beläuft sich im Falle eines Rohrbruchs nicht nur auf die Reparatur des Rohrs und die Sanierung der Wand, sondern auch auf Vieles mehr. Während die Schäden an der Wohnung selbst der/die Vermieter/in übernimmt, ist der Ersatz für alles andere Sache der Bewohner/innen: Möbel, Matratzen, Kleidung, Elektrogeräte, Bilder, Unterlagen, Bücher, Medien, alles kann hinüber sein. Und dann stellt sich die Frage: Wer zahlt das?
Finanziell abgesichert
Antwort: Die Hausratversicherung der Mieter/innen. Wurde eine solche nicht abgeschlossen, gibt es ein Problem: Der oder die Mieter/in muss den gesamten geschädigten Hausrat selbst ersetzen. Das kann schnell in die Tausende gehen. Mit einer Hausratversicherung sind Schäden abgesichert, die durch die häufigsten Ursachen – Wasser, Feuer, Einbruchdiebsahl – und andere Ereignisse entstehen. Günstig absichern lässt sich dabei auch die eigene „grobe Fahrlässigkeit“. Das bedeutet nichts anderes, als dass man unachtsam gehandelt und dadurch einen Schaden verursacht hat. Sowas passiert. Und da sind wir auch schon beim nächsten Punkt: der Haftpflichtversicherung. Wer Personen oder Gegenstände beschädigt, muss dafür aufkommen. Entsprechend ist es auch Sache der Mieter/innen, selbstverursachte Schäden an der eigenen Wohnung zu begleichen, entweder über die Haftpflichtversicherung oder eben aus der eigenen Tasche. Und das betrifft nicht nur den Bereich „in“ der Wohnung. Ein Beispiel: Es liegen Blätter auf dem Gehweg vor dem Haus und weil es geregnet hat, ist jemand darauf ausgerutscht, ein/e Fußgänger/in oder ein Kind mit dem Rad, und hat sich verletzt. Beim Hinfallen wurde ein parkendes Auto zerkratzt, das Rad ist kaputt. Das alles kann teuer werden. Im besten Fall regelt das die Haftpflichtversicherung, im schlechten Fall zahlt der/die Mieter/in, der/die den Gehweg nicht sauber gehalten hat. Gleiches gilt bei Schnee und Glätte im Winter.
Vorteile für GWG-Mitglieder
Daher unser Anliegen an alle Mitglieder: Schließen Sie eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung ab. Wir haben dazu extra mit dem GWG Servicepartner Remy & Nauen, Versicherungsmakler auf der Münsterstraße 4, gesprochen. Alle Mitglieder der GWG bekommen dort exklusiv vergünstigte Sonderkonditionen.
Mit den unten aufgeführten Online-Rechnern können Sie die Leistungen der Versicherungen auf Ihre Bedürfnisse abstimmen und sich Ihr persönliches Angebot für eine Hausrat- oder Haftpflichtversicherung erstellen lassen oder auch Ihren Antrag stellen.
Hausratversicherung: https://www.haftpflichtkasse.de/extranet/HRV/index?spId=5&ref=7117471086
Privathaftpflicht: https://www.haftpflichtkasse.de/extranet/PHV/index?spId=1&ref=7117471086
Haben Sie Beratungsbedarf ? Dann steht Ihnen gerne Herr Christopher Kempkes (Prokurist / Leiter Privatkunden) unter
Sorgen Sie vor, dann erleben Sie im Schadensfall kein finanzielles Unglück.
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